AML/KYC Policy

Präambel

Naumard LTD ist ein in Zypern gegründetes Unternehmen mit der Handelsregistrierungsnummer HE352653 und einer eingetragenen Adresse in Arch Makariou III, 172, Melford Tower, 3027 Limassol, Zypern (im Folgenden bezeichnet als „Firma“). Das Unternehmen ist sich seiner Unternehmenspflicht bewusst, die Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen.

Aus diesem Grund ist sich das Unternehmen der Tatsache bewusst, dass die Nutzung seiner Dienste für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein berechtigtes Problem darstellt und bei unsachgemäßer Handhabung zu Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften führen kann.

In seinem Beitrag zur Bewältigung dieser Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Finanzierung verpflichtet sich das Unternehmen, alle in Zypern geltenden Gesetze, Vorschriften, bewährten Verfahren und ethischen Standards einzuhalten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

In diesem Dokument wird detailliert beschrieben, welche Verfahren das Unternehmen anwenden wird, um etwaige Vertragsbeziehungen mit aufgelaufenen Risiken zu identifizieren und die erforderlichen Maßnahmen als Reaktion auf diese Risiken zu ergreifen.

Diese Richtlinie sollte sorgfältig gelesen werden, um unsere bewährten Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstehen und zu erfahren, wie das Unternehmen bei solchen Aktivitäten mit Fällen und Angelegenheiten umgeht.

1. Definitionen und Abkürzungen

AML bedeutet Geldwäschebekämpfung.

Vorstand bezeichnet den Verwaltungsrat der Gesellschaft.

Geschäftsbeziehung (en) bezeichnet das Vertragsverhältnis, das zwischen einem Kunden und dem Unternehmen zustande kommt und das durch einen Bürgschaftsvertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen zustande kommen kann.

CFT bedeutet die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus.
Kunde (n) bezeichnet eine Person, die die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste in Anspruch nehmen möchte.

Kryptowährung bezeichnet eine digitale Währung, bei der Verschlüsselungstechniken verwendet werden, um die Generierung von Währungseinheiten zu regulieren und den Geldtransfer zu überprüfen, die unabhängig von einer Zentralbank arbeitet, mit Ausnahme von Tokens, die ein Wertpapier oder einen Vermögenswert darstellen.

Mitarbeiter bezeichnet jede Person, die durch einen Arbeitsvertrag auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis an das Unternehmen gebunden ist und deren Beschäftigungsbereich mit der Erbringung von Anlageberatung oder mit einer Tätigkeit zusammenhängt, die in den in Abschnitt 3 dieser Richtlinie definierten Geschäftsumfang fällt.

FATF bezieht sich auf die Financial Action Task Force.

Token-Kauf/ Rückkaufvertrag bezeichnet die rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen, die den Verkauf und Kauf bestimmter Kryptowährungstoken regelt.

PEP (s) bezieht sich auf eine politisch exponierte Person. Ein Kunde wird je nach den in Abschnitt 8.5 dieser Richtlinie genannten Schwellenwerten als PEP eingestuft.

Plattform bezieht sich auf die Online-Plattform, die auf https://app.youhodler.com/sign-in verfügbar ist.

Strafverfolgungsbehörde bezeichnet das Gericht, das Tribunal oder die Behörde, die ordnungsgemäß für die Verfolgung von Berichten zuständig ist, die an die zuständige Behörde in Zypern oder an eine andere Stelle oder Behörde weitergeleitet werden, die mit der Bearbeitung der gemäß dieser Richtlinie erstellten Berichte beauftragt ist.

Richtlinie bezeichnet diese AML-Richtlinie und alle anderen nachfolgenden Änderungen, die in Anhang 1 dieser Richtlinie vorgenommen und aufgezeichnet werden.

Dienst (e) bezeichnet die vom Unternehmen erbrachten Dienstleistungen, bei denen es sich um den Verkauf und Kauf bestimmter Token für den Kunden handelt, der über ein Benutzerkonto verfügt.

Drittanbieter (n) bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die ein Vertragsverhältnis hat, das dem Zweck dient, die vom Unternehmen erbrachten Dienstleistungen auszulagern oder die vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Transaktionen bezeichnet jede Geldüberweisung oder Kryptowährung, die vom Kunden an das Unternehmen übertragen wird und die aufgrund der für sie verbindlichen Geschäftsbeziehung erfolgt.

Nutzerkonto bezeichnet ein Konto, das auf der Plattform erstellt wird.
Arbeitstage bezeichnet einen Tag, der nicht Samstag oder Sonntag ist, sowie jeden Tag, der auf einen Feiertag fällt.

2. Ziel der Richtlinie

Diese Richtlinie soll als Richtlinie und Verfahren für den Verwaltungsrat, Mitarbeiter oder Drittanbieter und/oder Mitarbeiter des Unternehmens sowie für verbundene Unternehmen oder Tochterunternehmen des Unternehmens dienen.

3. Umfang des Geschäfts

Das Unternehmen schließt den Token-Kauf-/Rückkaufvertrag mit dem Kunden ab. Bei der Ausübung seines Geschäftsumfangs besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen auf Drittanbieter zurückgreift. Darüber hinaus können auch Drittanbieter für die Empfehlung von Kunden hinzugezogen werden. Aus diesem Grund erstreckt sich diese Richtlinie auch auf Drittanbieter.

4. Verpflichtung zur Einhaltung von Standards

4.1. Aufgrund seiner Position auf dem Markt müssen sich das Unternehmen, seine Mitarbeiter, seine Drittanbieter und Kunden darüber im Klaren sein, dass gemäß dem Strafgesetzbuch die folgenden Pflichten eingehalten werden müssen:

a. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Quelle und Herkunft der vom Kunden verwendeten Gelder geklärt sind;

b. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers der Vermögenswerte festgestellt wird;

c. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass es nicht an der Organisation einer Unternehmensstruktur beteiligt ist, die zur Begehung von Straftaten führen würde;

d) Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die gesammelten Gelder nicht für die Begehung von Gewaltverbrechen oder öffentlicher Einschüchterung verwendet werden.

4.2. Aus diesem Grund dienen alle in dieser Richtlinie beschriebenen Verfahren, Regeln und Vorschriften dazu, das in diesem Abschnitt beschriebene Risiko rechtlicher Verbindlichkeiten des Unternehmens zu mindern.

5. Überprüfung der Identität

Identifizierung und Überprüfung eines Kunden, der eine natürliche Person ist

Die Informationen, die das Unternehmen einholen muss, um den Kunden zu identifizieren, sind die folgenden;

  • Familienname;
  • Vorname;
  • Firmenname (falls zutreffend);
  • Geburtsdatum;
  • Adresse; und
  • Nationalität

Für die Identifizierung einer natürlichen Person muss der Kunde ein Dokument vorlegen, aus dem die Identifizierung des Kunden hervorgeht. Der Kunde kann anhand eines Auszugs im Original oder einer Kopie von Folgendem identifiziert werden:

  • ein gültiger, nicht abgelaufener Reisepass;
  • ein gültiger, nicht abgelaufener nationaler oder anderer von der Regierung ausgestellter Personalausweis; • eine gültige, nicht abgelaufene Aufenthaltskarte; oder
  • ein gültiger, nicht abgelaufener Führerschein.

Zur Überprüfung kann das Unternehmen verlangen, dass Bescheinigungen von Behörden eingeholt werden.

6. Einmalige Bargeldtransaktionen

6.1. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens basiert in erster Linie auf einer langfristigen Geschäftsbeziehung.

6.2. Das Unternehmen kann auch Fälle haben, in denen Kunden an einmaligen Transaktionen beteiligt sind.

7. Häufigkeit der Überprüfung der Identität

Das Unternehmen wiederholt den Identifizierungs- und Überprüfungsprozess, wenn es nach eigenem Ermessen Zweifel hat, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen nicht korrekt sind.

8. Besondere Sorgfaltspflichten

8.1. Umfang der Identifizierung der Geschäftsbeziehung

Im Laufe der Geschäftsbeziehung muss das Unternehmen die Art und den Zweck der vom oder mit dem Kunden gewünschten Geschäftsbeziehung ermitteln.

Das Unternehmen zieht seine eigenen Schlussfolgerungen und zeichnet sie auf. Die vertragliche Vereinbarung, die das Unternehmen mit dem Kunden bindet, reicht aus, um die Zwecke der Geschäftsbeziehung zu verstehen. Diese Anforderung muss vom Unternehmen erfüllt werden, um zu beurteilen, ob eine Verpflichtung zur Erfüllung besonderer Sorgfaltspflichten besteht.

8.2. Wirtschaftlicher Hintergrund des Kunden

Das Unternehmen kann Maßnahmen ergreifen, um die Herkunft des Vermögens und gegebenenfalls die Herkunft der Gelder des Kunden zu ermitteln, wenn:

a. die Geschäftsbeziehung oder die für die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung verwendeten Mittel nach Ansicht des Unternehmens als ungewöhnlich angesehen werden; oder

b. es ist klar, dass die Gelder aus illegalen Aktivitäten stammen; oder

c. In der Geschäftsbeziehung besteht ein hoher Risikofaktor.

8.3. Geschäftsbeziehung mit hohem Risiko

8.3.1. Das Unternehmen kann anhand der folgenden Faktoren angeben, ob die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden als risikoreich eingestuft werden kann:

a. Wohnsitz, Nationalität oder Adresse des Kunden;

b. Art und Ort der Geschäftstätigkeit des Kunden;

c. das Ausmaß des persönlichen Kontakts mit dem Kunden;

d. die Art der angeforderten Dienstleistungen oder Produkte;

e. die Höhe der hinterlegten Vermögenswerte;

f. die Höhe der Vermögensflüsse;

g. Herkunfts- oder Zielland häufiger Zahlungen.

8.3.2. Das Unternehmen kann auch auf die in Abschnitt 10 dieser Richtlinie dargelegten Bewertungsmethoden zurückgreifen, um zu beurteilen, ob ein Kunde als Kunde mit hohem Risiko eingestuft wird (im Folgenden als „Kunde mit hohem Risiko“).

8.3.3. In Bezug auf die Transaktionen, die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen stattfinden, ist die Transaktion (im Folgenden als „Transaktion mit hohem Risiko“) wird als hochriskant eingestuft, wenn:

a. die Höhe des Vermögens oder das Volumen der Transaktionen erscheinen angesichts des Kundenprofils oder der Umstände des Kunden ungewöhnlich;

b. in der spezifischen Geschäftsbeziehung oder in ähnlichen Geschäftsbeziehungen werden erhebliche Abweichungen von der üblichen Art, dem Volumen und der Häufigkeit der Transaktionen festgestellt;

c. bei Geld- oder Vermögensübertragungen eine oder mehrere Transaktionen, die miteinander in Zusammenhang zu stehen scheinen, belaufen sich auf einen Betrag von fünftausend Euro (5.000 EUR) oder übersteigen;

8.3.4. Das Unternehmen stuft außerdem Folgendes als Geldwäschetransaktionen mit hohem Risiko ein:

a. die Art und Weise, in der die Transaktionen angezeigt werden, für einen illegalen Zweck bestimmt sind;

b. aus wirtschaftlicher Sicht weisen die Transaktionen überhöhte oder nicht erkennbare Mengen auf; oder

c. Die Höhe der im Rahmen der Transaktion bereitgestellten Mittel erscheint dem Unternehmen bei Prüfung des Kundenprofils nicht angemessen.

Für den Fall, dass der Kunde aus einem Land stammt, das von der FATF als Hochrisikolandschaft eingestuft wurde, wird der Kunde vom Unternehmen als Kunde mit hohem Risiko eingestuft.

8.4. Verdächtige Aktivität

8.4.1. Das Unternehmen stuft einen Kunden unverzüglich als verdächtig ein, wenn sich das Unternehmen ausdrücklich weigert, Unterlagen vorzulegen, die vom Unternehmen angefordert werden.

8.4.2. Wenn ein Kunde eine Transaktion von einem Konto aus tätigt, das in einem Land präsent ist, oder wenn das Unternehmen aufgefordert wird, Gewinne in ein Land zu überweisen, das laut FATF als risikoreich eingestuft wird, stuft das Unternehmen solche Aktivitäten ebenfalls als verdächtig ein.

8.4.3. Das Unternehmen hat eigene interne Maßnahmen ergriffen, um zu beurteilen, ob das Volumen der Transaktionen ungewöhnlich erscheint.

8,5. AUFMUNTERUNG
8.5.1.
Für die Zwecke dieser Richtlinie werden PEPs auf die gleiche Weise definiert wie die

AMLA:

ein.Ausländische PEPs: Personen, die von einem anderen Land mit wichtigen öffentlichen Funktionen betraut sind oder wurden, wie Staats- und Regierungschefs, hochrangige Politiker auf nationaler Ebene, hochrangige Regierungs-, Justiz-, Militär- oder Parteibeamte auf nationaler Ebene und leitende Angestellte staatseigener Unternehmen von nationaler Bedeutung;

b.Inländische PEPs: Personen, die auf nationaler Ebene in Zypern mit wichtigen öffentlichen Funktionen in Politik, Regierung, Streitkräften oder der Justiz betraut sind oder waren oder die leitende Angestellte staatseigener Unternehmen von nationaler Bedeutung sind oder waren. Dieser inländische Status als PEP erlischt 18 Monate nach Beendigung der öffentlichen Funktion;

c).PEP in internationalen Organisationen: Personen, die von einer zwischenstaatlichen Organisation oder internationalen Sportverbänden mit einer herausragenden Funktion betraut sind oder wurden, wie Generalsekretäre, Direktoren, stellvertretende Direktoren und Vorstandsmitglieder oder Personen, die mit gleichwertigen Funktionen betraut wurden;

d. Jedes Familienmitglied und enge Mitarbeiter der PEPs (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Verwandte Person (en)“).

8.5.2. Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um eine ausländische PEP oder eine nahestehende Person handelt, wird das Unternehmen als Kunde mit hohem Risiko eingestuft.

8.5.3. Das Unternehmen stuft eine inländische PEP oder eine verbundene Person oder eine PEP in internationalen Organisationen oder eine nahestehende Person je nach Art der angeforderten Dienstleistungen oder Produkte und der Höhe der hinterlegten Vermögenswerte als Kunden mit hohem Risiko ein.

9.6. Überwachung der Geschäftsbeziehung und der Transaktionen

9.6.1. Während der gesamten Geschäftsbeziehung wird das Unternehmen Informationen vom Kunden anfordern, einholen und aufzeichnen, um die Informationen zu aktualisieren, die für laufende Überwachungszwecke benötigt werden.

9.6.2. In Bezug auf PEPs (Ref. Abschnitt 8.5) prüft das Unternehmen sorgfältig, ob eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden eingegangen werden soll, der unter die Definition eines PEP fällt.

9.6.3. Die Geschäftsbeziehung mit einem Kunden, der unter die Definition eines PEP fällt, wird in regelmäßigen Abständen jedes Jahr überprüft.

9.6.4. In Bezug auf Kunden mit hohem Risiko wird diese Geschäftsbeziehung vom Unternehmen regelmäßig überprüft.

9.7. Quelle des Vermögens und Herkunft der Mittel

9.7.1. Die folgenden Informationen müssen näher erläutert werden, um ein vernünftiges Verständnis der folgenden Punkte zu haben:

a. die Herkunft der für die Transaktion verwendeten Gelder;

b. den Grund und den Zweck, warum der Kunde das Unternehmen beauftragt, sicherzustellen, dass die Gelder abgehoben werden;

c. die Quelle des Vermögens des Kunden;

9.7.2. Das Unternehmen kann auf die folgenden Instrumente zurückgreifen, um ein vernünftiges Verständnis für die besonderen Sorgfaltspflichten zu erreichen:

a. schriftliche oder mündliche Erklärungen;

b. private Anfragen von Dritten, die nicht Teil der Geschäftsbeziehung sind.

9.7.3. Das Unternehmen kann die Geschäftsbeziehung beenden, wenn:

a. Zweifel an den Informationen des Kunden bestehen auch nach Erfüllung besonderer Sorgfaltspflichten;

b. es besteht der Verdacht, dass dem Unternehmen vorsätzlich falsche Informationen gegeben wurden.

10. Identifizierung von Risiken

10.1. Um eine Risikobewertung darüber durchzuführen, wie der Kunde bewertet werden kann, kann das Unternehmen die folgenden Verfahren und Skalen anwenden, um das Risiko einer strafrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit den in Abschnitt 4 dieser Richtlinie genannten möglichen illegalen Aktivitäten zu mindern und zu eliminieren und um einen Kunden als risikoreich einzustufen und einzustufen.

10.2. In Bezug auf Kunden mit hohem Risiko wendet das Unternehmen die Verfahren und Ansätze an, die in Abschnitt 8 dieser Richtlinie beschrieben wurden.

10,3. Risiko-Analyse

10.3.1. Risiken, die vom Unternehmen identifiziert werden, können anhand der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und der Auswirkungen dieser Risiken auf das Unternehmen, falls sie eintreten, bewertet werden. Das folgende System wird verwendet, um die Wahrscheinlichkeit eines Risikos zu bestimmen:

Wahrscheinlichkeit

NIEDRIG — es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Risiko eintritt

MITTEL — Es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass das Risiko eintritt

HOCH — das Risiko hat eine angemessene Wahrscheinlichkeit, dass es eintritt

KRITISCH — Es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Risiko eintritt

10.3.2. Die Auswirkungen des vom Unternehmen identifizierten Risikos sind wie folgt zu messen:

Auswirkung

NIEDRIG — vernachlässigbarer Verlust oder Schaden

MEDIUM — begrenzter Verlust oder Schaden

HOCH — großer Verlust oder Schaden

KRITISCH — schwerer Verlust oder Beschädigung

10,4. Bewertung des Risikos

Der Grad des Risikos wird anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen bewertet, wenn sie:

Auswirkung oder
Wahrscheinlichkeit

  1. Niedriges Risiko | Niedriges Risiko | Moderates Risiko | Hohes Risiko
  2. Niedriges Risiko | Niedriges Risiko | Moderates Risiko | Hohes Risiko
  3. Moderates Risiko | Moderates Risiko | Hohes Risiko | Kritisches Risiko
  4. Hohes Risiko | Hohes Risiko | Kritisches Risiko | Kritisches Risiko

11. Meldepflicht

11,1. Was sollte gemeldet werden?

11.1.1. Ein Bericht kann bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

11.1.2. Das Unternehmen wird einen Bericht einreichen, wenn im Rahmen einer Geschäftsbeziehung:

a. es über ausreichende Kenntnisse verfügt oder den begründeten Verdacht hat, dass Gelder im Zusammenhang mit einer der in Abschnitt 4 dieser Richtlinie beschriebenen illegalen Aktivitäten stehen;

b. es beendet eine Geschäftsbeziehung aufgrund eines begründeten Verdachts, dass eine illegale Aktivität im Zusammenhang mit Abschnitt 4 dieser Richtlinie vorliegt;

11.1.3. Das Unternehmen kann auf die Möglichkeit zurückgreifen, einen Bericht zu erstellen, wenn es aufgrund der in Abschnitt 8 dieser Richtlinie beschriebenen Verfahren festgestellt hat, dass die Möglichkeit besteht, dass die vom Kunden erzielten Gewinne für die Finanzierung von Terrorismus, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche verwendet werden könnten.

11.1.4. Das Unternehmen darf den Kunden unter keinen Umständen darüber informieren, dass es einen Bericht eingereicht hat.

11.1.5. Das Verbot der Bereitstellung von Informationen gilt nicht für den Schutz der Interessen des Unternehmens im Rahmen einer Zivilklage oder eines Straf- oder Verwaltungsverfahrens.

11.1.6. Das Unternehmen kann sich auch dafür entscheiden, die Verwahrstelle der Vermögenswerte über den Bericht über einen Kunden zu informieren, wenn die Dienstleistungen gemeinsam von der Gesellschaft und der Verwahrstelle der Vermögenswerte erbracht werden.

12. Kündigung der Geschäftsbeziehung

12,1. Das Unternehmen beendet oder setzt die Geschäftsbeziehung fort, wenn

a. Nach dem Versand des in Abschnitt 11.1. dieser Richtlinie beschriebenen Berichts sendet die zuständige Behörde dem Unternehmen nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen eine Antwort;

b. Nach Zusendung des in Abschnitt 11.1. dieser Richtlinie beschriebenen Berichts informiert die zuständige Behörde das Unternehmen darüber, dass sie aufgrund des eingereichten Berichts keine Maßnahmen ergreifen wird und dass die Staatsanwaltschaft fünf (5) Arbeitstage lang keine Mitteilung erhalten hat;

12,2. Das Unternehmen beendet die Geschäftsbeziehung in den folgenden Fällen:

a. es hat immer noch Zweifel an den vom Kunden bereitgestellten Informationen, auch nachdem die Identität des Kunden wiederholt wurde;

b. Der Kunde kooperiert nicht bei der Durchführung der Identitätsprüfung.

12,3. Das Unternehmen stellt sicher, dass eine Vertragsklausel über die Möglichkeit besteht, eine Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden, falls das Unternehmen auf die in diesem Abschnitt der Richtlinie festgelegten Verfahren zurückgreift.

12,4. Für den Fall, dass das Unternehmen Vermögenswerte besitzt, die dem Kunden gehören, werden die Vermögenswerte unter der Bedingung eingezogen, dass ein Compliance-Prüfprotokoll geführt wird, das es der Staatsanwaltschaft ermöglicht, die Vermögenswerte zurückzuverfolgen.

12,5. Das Unternehmen beendet die Geschäftsbeziehung, nachdem die in Abschnitt 11 dieser Richtlinie beschriebenen Berichtsverfahren abgeschlossen sind.

12,6. Falls das Unternehmen auf das in Abschnitt 11 beschriebene Verfahren zurückgegriffen hat, wird die Geschäftsbeziehung nicht beendet.

13. Einfrieren von Vermögenswerten und Verbot von Informationen

13,1. Das Unternehmen friert alle Vermögenswerte des Kunden ein, sobald die zuständige Behörde eine Bestätigung sendet, dass die Staatsanwaltschaft über den Bericht informiert wurde.

13,2. Das Unternehmen behält die eingefrorenen Vermögenswerte, bis es eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft erhält.

13,3. In jedem Fall darf das Unternehmen die eingefrorenen Vermögenswerte nicht länger als fünf (5) Arbeitstage ab dem Datum aufbewahren, an dem die zuständige Behörde über den Bericht informiert hat, der an die Behörde zu senden ist, die befugt ist, den Gegenstand der Meldung strafrechtlich zu verfolgen.

13,4. Für den Fall, dass sich die Vermögenswerte nicht in der Obhut der Gesellschaft befinden, wird der Verwahrer der Vermögenswerte ordnungsgemäß über die Sicherungsanordnung informiert.

14. Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen

14,1. Das Unternehmen erstellt alle Dokumente und Belege im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden so, dass ein Prüfprotokoll erstellt wird, das den für die Geschäftsbeziehung geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

14,2. Das Unternehmen führt ein Register, das alle Geschäftsbeziehungen enthält, und dokumentiert die Identifikationen, Feststellungen, Klarstellungen und Berichte, die für jeden Kunden erstellt werden.

14,3. Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder PEPs mit hohem Risiko müssen als solche gekennzeichnet werden. Berichte müssen getrennt aufbewahrt werden.

14,4. Die Dokumentation muss die Rekonstruktion jeder einzelnen Transaktion ermöglichen.14,5. Das Unternehmen bewahrt die Dokumente so auf, dass sie einem vorgelegt werden können

Strafverfolgungsbehörde innerhalb einer angemessenen Frist.
14,6. Das Speichermedium oder der Server des Unternehmens befindet sich in der Europäischen Union.

15. Organisatorische Maßnahmen

15,1. Das Unternehmen hat Mitarbeiter, die Teil einer AML-Abteilung sind.

15,2. Die AML-Abteilung des Unternehmens ist befugt, Richtlinien zu erlassen und Schulungsprogramme für seine Mitarbeiter und Drittanbieter zu formulieren.

15,3. Der Verwaltungsrat des Unternehmens konsultiert die AML-Abteilung in Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der AML-Abteilung fallen.

15,4. Die AML-Abteilung und das Personal für Geschäftsbeziehungen müssen getrennt werden, falls das Unternehmen mehr als zwanzig (20) Mitarbeiter beschäftigt.

15,5. Zu den Aufgaben der AML-Abteilung gehören unter anderem die folgenden:

a. Die Überprüfung dieser Richtlinie und aller anderen internen Richtlinien im Zusammenhang mit AML und CFT;

b. die Entwicklung interner Transaktionsüberwachungssysteme und der Berichte, die vom internen Überwachungssystem erstellt werden;

c. Verwaltung und Überblick über das besondere Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und den Prozess der laufenden Überwachung;

d. Die Erstellung einer Risikoanalyse für AML und CFT, insbesondere unter Berücksichtigung des Wohn- oder Wohnsitzes des Kunden, des Kundensegments sowie der angebotenen Produkte und Dienstleistungen;

e. Die Risikoanalyse wird vom Verwaltungsrat genehmigt und regelmäßig aktualisiert.

16. Schulung

16,1. Den Mitarbeitern müssen die Maßnahmen und Anweisungen zur Verhinderung von Geldwäsche zur Verfügung gestellt werden.

16,2. Alle neuen Mitarbeiter können innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Grundausbildung erhalten.

16,3. Das Schulungsprogramm soll hauptsächlich den Inhalt dieser Richtlinie abdecken.

17. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Diese Richtlinie und alle Angelegenheiten, die sich aus ihr ergeben oder damit zusammenhängen, unterliegen den materiellen Gesetzen Zyperns.

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